AGB


 1. Allgemeine Dienstdurchführung
Der Tätigkeitsbereich der STi-Montage GmbH umfasst, Industrie- und Anlagenmontage, Personal Service und Vermittlung von Freelancer. Alle Tätigkeiten werden als Dienstleistung erbracht. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und STi-Montage GmbH werden in gesonderten Verträgen vereinbart, wobei diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden.

2. Beanstandungen
Beanstandungen jeglicher Art sind der STi-Montage GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gemeldete Beanstandungen werden von der STi-Montage GmbH in angemessener Frist beseitigt.

3. Ausführung durch andere Unternehmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen, auf Subunternehmer zurückzugreifen.

4. Unterbrechung der Dienstleistung
Wird durch höhere Gewalt oder Streik die Ausführung der Dienstleistung unmöglich gemacht, ruhen für die Dauer dieser Behinderung die beiderseitigen Verpflichtungen. Der Vertrag bleibt aber weiterhin in seiner festgelegten Form bestehen.

5. Haftung und Haftungsgrenzen
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet STi-Montage GmbH nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden (leichte und grobe Fahrlässigkeit des Personals oder sich selbst).

6. Haftungsausschluss
Für andere als in Punkt 5. aufgeführte Schäden haftet STi-Montage GmbH nicht. Ausgeschlossen von der Haftpflicht sind ferner alle sonstigen Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherungen kein Versicherungsschutz gewährt wird.

7. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Gleichzeitig muss er der STi-Montage GmbH sofort Gelegenheit geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen.
8. Entgelt
a) Zahlung
Zahlungen sind direkt an STi-Montage GmbH oder einen hierfür ausdrücklich Bevollmächtigten zu leisten. Im Falle einer vereinbarten Zahlung per Banküberweisung, liegt das Zahlungsziel 8 Tage nach Rechnungslegung, jegliche Abweichungen hierzu bleiben einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung vorbehalten.

b) Zahlungsverzug
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung Zahlung leistet.

9. Ausfallschäden
Eine Stornierung des Auftraggebers ist nur bis 14 Tagen vor vorgesehenem Dienstbeginn möglich, die STi-Montage GmbH ist in diesem Fall berechtigt den Gewinnausfall und etwaige bis dahin entstanden Kosten in Rechnung zu stellen. Eine Stornierung <14 Tage vor Dienstbeginn ist nicht möglich, in diesem Fall wird die Auftragssumme in Höhe von 100% fällig.

10. Vorzeitige Vertragsauflösung
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur wirksam nach schriftlicher Kündigung und unter Einhaltung der im jeweiligen Vertrag ausdrücklich festgelegten Kündigungsfristen.

11. Vertragsänderung
Eine vom Inhalt des ursprünglich geschlossenen Vertrages abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Chemnitz.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sind sie derart auszulegen, dass der mit der ursprünglichen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt.


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